Allgemeine Geschäftsbedingungen der AB-Handels-GmbH für den Verkauf von Briefkästen nach Ö-Norm EN 13724


  • Die AB-Handels-GmbH mit Sitz in A-2560 Berndorf, Sechshauserstraße 8 ist im Firmenbuch am Handelsgericht Wr. Neustadt unter FN 436538 v registriert. Die AB-Handels-GmbH verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  • Die Briefkästen entsprechen den Anforderungen der Ö-Norm EN 13724:2002, Typ 2 (Innenbereich), Format 1 (Querformat), Korrosionswiderstand 0, Widerstand gegen Einbruch 1. Diese Klassifizierung gilt für Sondermodelle und Zubehör (Jumbo-Kasten, hochgestellter Einzelkasten, Schutzdach, Schließfach) nur soweit als sinngemäß anwendbar.
  • Es gelten die gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen, bei Verbrauchergeschäften die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
  • Informationserteilung gemäß Konsumentenschutzgesetz §5 a:
    • Zahlungsfrist, Eigentumsvorbehalt: Zahlbar sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers.
    • Anschrift für die Geltendmachung von Beanstandungen: AB-Handels-GmbH, Sechshauserstraße 8, A-2560 Berndorf
    • Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften - nachstehend ein entsprechender Auszug aus dem Konsumentenschutzgesetz in seiner geltenden Fassung:
      • §3 (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
      • (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
      • (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
        1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
        2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
        3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
        4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte - Gesetz unterliegen, oder
        5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
      • (4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
      • (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs.3 Z 1 bis 3 zu.
      • §3a (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
      • (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
        1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
        2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
        3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
        4. die Aussicht auf einen Kredit.
      • (3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
      • (4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
        1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
        2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
        3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
      • (5) Für die Rücktrittserklärung gilt §3 Abs. 4 sinngemäß.
      • §4 (1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder §3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
        1. der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
        2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zu rückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
      • (2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
      • (3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.
  • Den Volltext dieses Gesetzes können Sie hier abrufen.
  • Die Ware wird ab Lager Berndorf/NÖ oder inklusive Zustellung verkauft.
  • Sofern die Abholung ab Lager vereinbart ist, wird der Käufer oder ein befugter Vertreter die Übernahme schriftlich bestätigen und allfällige Mängeleinwendungen sofort bekannt geben.
  • Sofern die Zustellung vereinbart ist, muss der Käufer oder ein befugter Vertreter zum vereinbarten Liefertermin an der Lieferadresse anwesend sein. Die Übernahme der Ware wird bestätigt und allfällige Mängeleinwendungen werden sofort bekannt gegeben. Mit der Beauftragung einer Zustellung willigt der Käufer darin ein, dass seine persönlichen Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an den Zustelldienst weitergegeben werden dürfen.
  • Im Falle der Selbstmontage durch den Käufer haftet der Verkäufer ausdrücklich nicht für die Eignung des Montageuntergrundes, insbesondere hinsichtlich mechanischer Festigkeit und Einbauten (Leitungen).
  • Ein späterer Mängeleinwand, der sich auf Mängel bezieht, die bei der Übernahme erkennbar gewesen wären, wird nicht anerkannt.
  • Bei Verzug des Verkäufers von mehr als 14 Tagen gegenüber dem vereinbarten Übernahme-, Liefer- oder Montagetermin ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurück zu treten, sofern der Verkäufer nicht den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Störung der Transporte, höhere Gewalt etc. nachweisen kann. Schadenersatzansprüche aufgrund von verspäteten Übernahme-, Liefer- oder Montageterminen können nicht geltend gemacht werden.
  • Ist der Käufer mit fälligen Zahlungen im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
  • Wird die Ware vom Käufer - außer bei berechtigten Mängeleinwendungen - nicht angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, diese gegen Kostenersatz einzulagern. Die Fälligkeiten der Zahlungen werden durch den Annahmeverzug nicht beeinflusst.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Wird die Ware vor der Bezahlung weiter veräußert, so ist dieser Eigentumsvorbehalt aufrecht zu erhalten.
  • Für Reparatur- und Servicearbeiten wird ein ausreichendes Ersatzteillager bereit gehalten.
  • Folgende Komponenten können erforderlichenfalls ausgetauscht werden:
    • Schlösser samt Schlüssel
    • Türen mit Klappen
    • Klappen
    • Drehstangen für 6-er-Blöcke
    • Drehstangen für 2-er-Blöcke
  • Sämtliche geschäftlichen und insbesondere allfällige von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Als Erfüllungsort gilt ausschließlich A-2560 Berndorf/ Niederösterreich als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das für den Firmensitz des Verkäufers sachlich und örtlich zuständige Gericht als vereinbart.

Berndorf, im Oktober 2021
AB-Handels-GmbH

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